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Gesamtbestand

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Beschreibung
Gesamte Buchaufnahme
Preis
EUR
70547AB.jpg RECHTSWESEN.– SCHILLING, Ernst Moritz: Handbuch des Mühlenrechts. Mit besonderer Beziehung auf die Preußische und Sächsische Gesetzgebung. Leipzig (Oekonomie und Forst-Expedition), 1829. XVI, 216 S. neues Ldr. mit goldgeprägtem Rücken. Papier anfangs etwas fingerspurig

seltene EA.

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380,--  Bestellen
  RECHTSWESEN.– SCHÖLZ + LINGENS: Wehrstrafgesetz. 4. neubearb. Aufl. München (Beck), 2000. 352 S. OLn mit OUmschl. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Stempel). = Beck’sche Kurz Kommentare, Bd. 46.

EA.

Schlagwörter: Militaria

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5,--  Bestellen
  RECHTSWESEN.– SCHÖLZ + LINGENS: Wehrstrafgesetz. 3. neubearb. Aufl. München (Beck), 1988. 349 S. OLn. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Rückenschild, Stempel). = Beck’sche Kurz Kommentare, Bd. 46.

Schlagwörter: Militaria

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5,--  Bestellen
  RECHTSWESEN.– SCHULTE, Hermann: Die verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehrverwaltung. Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr … Berlin (Duncker & Humblot), 1970. Gr. 8°. 231 (4) S. OKart. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Stempel, Rückenschild). = Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 134.

EA.

Schlagwörter: Militaria

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5,--  Bestellen
  RECHTSWESEN.– SCHWENCK, Hans-Günter: Wehrstrafrecht im System des Wehrrechts und in der gerichtlichen Praxis. Ein Leitfaden. Frankfurt (Bernard & Graefe), 1973. XVI, 245, 16 S. OHLn. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Rückenschild, Stempel).

EA.

Schlagwörter: Militaria

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5,--  Bestellen
65409AB.jpg RECHTSWESEN.– STENGEL, C.L.: (Hrsg.) Beiträge zur Kenntnis der Justizverfassung und juristischen Litteratur in den Preußischen Staaten. 11. Bd. Halle (Waisenhaus), 1800. XIV, 414 S. Pb der Zeit mit goldgeprägtem Rückenschild. kanten leicht berieben, gutes Ex.

seltenener Band u.a. über Straßengerichte, Ansbach, Bayreuth, Bauerngüter in Alt- und Neumark, Judensachen etc.

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100,--  Bestellen
  RECHTSWESEN.– STIER, Ewald: Die akute Trunkenheit und ihre strafrechtliche Begutachtung mit besonderer Berücksichtigung der militärischen Verhältnisse. Jena (Gustav Fischer), 1907. Gr. 8°. VI, 153 S. mit 1 Tafel und 1 Kurve. HLdr der Zeit. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Stempel, Rückenschild), gutes Ex.

seltene EA des Klassikers.

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50,--  Bestellen
65387AB.jpg RECHTSWESEN.– USTERI, Paul: Handbuch des schweizerischen Staatsrechts, enthaltend die Urkunden des Bundesvertrags und die Verfassungen der Staaten. = Manuel du droit de la Suisse. Aarau (Sauerländer), 1815. kl. 8°. VIII, 484 (4) S. HLdr der Zeit mit goldgeprägtem Rücken und dreiseitigem Gelbschnitt.. feines Ex.

EA.

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80,--  Bestellen
43461AB.jpg RECHTSWESEN.– WEHRMACHT: Militärstrafgerichtsordnung. In der Neufassung der Bekantmachung vom 29. September 1936. Berlin (Mittler), 1937. ca 160 S. OKart. Ordnungsgemäß aus Bundeswehrbeständen ausgesondertes Bibliotheksexemplar (Rückenschild und Stempel).

EA.

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5,--  Bestellen
44902AA.jpg RECHTSWESEN.– WEISKE, Julius: Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten enthaltend die gesammte Rechtswissenschaft. Bd 1 – Bd. 6. 6 Bände (von 16 Bänden). Leipzig (Wigand), 1839 ff. VI, 909, 938, 956, 960, 904 (4), 926 S. OHldr mit je zwei farb. Lederrückenschildern und goldgeprägten Rücken. Kanten und Rücken berieben, innen teils etwas braunfleckig, NaV, NaT, insgesamt gutes Ex.

seltene EA. Umfasst die Bände von A – L. Weiske absolvierte seine philosophischen und juristischen Studien an der Universität Leipzig. Die juristischen Studien vertiefte er an den Universitäten von Göttingen und Heidelberg. 1826 kehrte er an die Leipziger Universität zurück und begann das Privatrecht zu lehren. 1829 wurde er an der Leipziger Universität zum Dr. iur. utr. promoviert. Bereits in seiner Studienzeit begann er mit seiner breiten schriftstellerischen Arbeit.
Weiske habilitierte sich 1829 mit der Schrift De septem clypeis militaribus an der Juristenfakultät der Leipziger Universität und wurde anschließend Privatdozent für deutsches Recht. Zum Sommersemester 1833 wurde er zum außerordentlichen Professor für deutsches Recht ernannt. Er lehrte als solcher noch 44 Jahre lang, bis zu seinem Tod, an der Fakultät und wurde für seine klare Art geschätzt. (Wikipedia)

Schlagwörter: Jura, Rechstwesen

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300,--  Bestellen
Einträge 15701–15710 von 20799
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