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FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Beurteilung der Exemtionen = Freiste

EDIKTE.– FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Beurteilung der Exemtionen = Freistellung vom Militärdienst. 4seitiges Mandat vom 16. Juni 1813: Die bei den Kohlenwerken angestellten Arbeiter sollen überhaupt keine Exemtion geniessen. Nur die bei den Kohlewerken angestellten Steiger sind als exemt zu betrachten. Dresden, 1813. Gr. 4°. 4 S. leichte Knickspur.

Seltenes Dokument über die Freistellung vom Militärdienst.Unterzeichnet von Gottlieb August Freiherr von Gutschmid.
Friedrich August I. Joseph Maria Anton Johann Nepomuk Aloys Xaver „der Gerechte“ (* 23. Dezember 1750 in Dresden; † 5. Mai 1827 ebenda) war seit 1763 als Friedrich August III. Kurfürst und von 1806 bis zu seinem Tod erster König von Sachsen. Er wurde 1791 zum König von Polen gewählt, amtierte jedoch nur von 1807 bis 1815 als Herzog von Warschau.
In der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Oktober 1806 erlitten die preußisch-sächsischen Truppen gegen Napoleon eine vernichtende Niederlage. Von Preußen, dessen Staats- und Armeeführung sich kopflos nach Osten abgesetzt hatte, völlig allein und auch ohne jede Nachricht gelassen, musste Friedrich August mit Napoleon, dessen Truppen alsbald Sachsen besetzten, Frieden schließen. Am 11. Dezember 1806 wurde in Posen durch die Bevollmächtigten beider Seiten der Frieden von Posen unterzeichnet: Sachsen trat dem Rheinbund bei, wurde wie zuvor Bayern und Württemberg zum Königreich erhoben und erhielt den bisher preußischen Landkreis Cottbus zugesagt, wofür es kleinere Gebiete dem neu zu errichtenden Königreich Westphalen zu überlassen hatte.
Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung Friedrich Augusts zum König von Sachsen. Nach dem Frieden von Tilsit, den Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Zar Alexander I. von Russland im Juli 1807 mit Napoleon geschlossen hatten, wurde Friedrich August außerdem zum Herzog von Warschau ernannt.

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