FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Mandat über das Erbrecht unehelicher…
FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Mandat über das Erbrecht unehelicher
EDIKTE.– FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Mandat über das Erbrecht unehelicher Kinder. ″Wir finden für gut, daß diejenigen römischen Gessetze, nach welchen natürliche Kinder, nebst ihrer Mutter, in die Verlassenschaft ihres Vaters (. . . ) zum sechsten Theile zu succediren habe.″ Dresden, 12.11.1804. Gr. 4°. 3 S. auf Hadernbütten. gutes Ex. Unterzeichnet von Siegmund von Zeschau und Friedrich Moßdorf.
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