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WEISKE, Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten enthaltend die gesamm

RECHTSWESEN.– WEISKE, Julius: Rechtslexikon für Juristen aller teutschen Staaten enthaltend die gesammte Rechtswissenschaft. Bd 1 – Bd. 6. 6 Bände (von 16 Bänden). Leipzig (Wigand), 1839 ff. VI, 909, 938, 956, 960, 904 (4), 926 S. OHldr mit je zwei farb. Lederrückenschildern und goldgeprägten Rücken. Kanten und Rücken berieben, innen teils etwas braunfleckig, NaV, NaT, insgesamt gutes Ex.

seltene EA. Umfasst die Bände von A – L. Weiske absolvierte seine philosophischen und juristischen Studien an der Universität Leipzig. Die juristischen Studien vertiefte er an den Universitäten von Göttingen und Heidelberg. 1826 kehrte er an die Leipziger Universität zurück und begann das Privatrecht zu lehren. 1829 wurde er an der Leipziger Universität zum Dr. iur. utr. promoviert. Bereits in seiner Studienzeit begann er mit seiner breiten schriftstellerischen Arbeit.
Weiske habilitierte sich 1829 mit der Schrift De septem clypeis militaribus an der Juristenfakultät der Leipziger Universität und wurde anschließend Privatdozent für deutsches Recht. Zum Sommersemester 1833 wurde er zum außerordentlichen Professor für deutsches Recht ernannt. Er lehrte als solcher noch 44 Jahre lang, bis zu seinem Tod, an der Fakultät und wurde für seine klare Art geschätzt. (Wikipedia)

Unser Preis: EUR 300,-- 

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